Einvernehmliche Scheidung: Schneller, günstiger, stressfreier

Sie wollen sich scheiden lassen, aber ohne Rosenkrieg? Die einvernehmliche Scheidung ist der klügste Weg, wenn Sie sich mit Ihrem Partner über die wichtigsten Punkte einig sind. Sie sparen Zeit, Geld und Nerven. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen, wie eine einvernehmliche Scheidung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und warum Sie nur einen Anwalt brauchen.


Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner:

  • Der Scheidung zustimmen
  • Sich über die Scheidungsfolgen einig sind (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht etc.)
  • Den Prozess gemeinsam gestalten wollen (statt zu streiten)

Wichtig: „Einvernehmlich“ heißt nicht, dass Sie beste Freunde sein müssen. Es reicht, dass Sie die Scheidung akzeptieren und fair miteinander umgehen.


Vorteile der einvernehmlichen Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung hat klare Vorteile gegenüber der streitigen Variante:

Kriterium Einvernehmliche Scheidung Streitige Scheidung
Dauer 3–6 Monate (nach Trennungsjahr)  Kaum bestimmbare Dauer(oft mehrere Termine)
Kosten Ca. 50% günstiger (nur ein Anwalt) Doppelte Kosten (beide brauchen Anwalt)
Stress Gering (kooperativer Prozess) Hoch (konfrontativ, mehrere Termine)
Kontrolle Sie bestimmen die Regelungen Gericht entscheidet für Sie
Kinder Elternbeziehung bleibt intakt Oft langfristige Schäden

Fazit: Wenn Sie es irgendwie hinbekommen, sich zu einigen – tun Sie es. Die einvernehmliche Scheidung ist in fast allen Fällen die bessere Wahl.


Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

1. Trennungsjahr muss abgelaufen sein

Auch bei einvernehmlicher Scheidung gilt: Sie müssen mindestens 1 Jahr getrennt leben (§ 1566 Abs. 1 BGB).

Ausnahme: Nur bei Härtefallscheidung (z.B. häusliche Gewalt) entfällt das Trennungsjahr.

2. Beide stimmen der Scheidung zu

Beide Partner müssen vor Gericht erklären, dass sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden wollen.

3. Einigkeit über Scheidungsfolgen

Sie müssen sich nicht über alles einig sein – aber über die wichtigsten Punkte:

  • Versorgungsausgleich: Soll die Rente geteilt werden oder verzichten Sie darauf?
  • Zugewinnausgleich: Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
  • Unterhalt: Zahlt jemand Ehegattenunterhalt? Wie viel?
  • Sorgerecht/Umgang: Wer betreut die Kinder? Wie oft sieht der andere Elternteil sie?

Wichtig: Offene Fragen (z.B. Zugewinnausgleich) können auch nach der Scheidung geklärt werden. Sie müssen nicht alles vorher regeln – aber die Grundrichtung sollte klar sein.



Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Schritt 1: Trennungsjahr durchlaufen

Sie müssen 12 Monate getrennt leben (räumlich oder innerhalb der Wohnung). Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt schriftlich.

Schritt 2: Anwalt beauftragen

Besonderheit bei einvernehmlicher Scheidung: Nur einer von Ihnen braucht einen Anwalt!

Der Anwalt vertritt zwar nur einen Partner und reicht den Scheidungsantrag ein. Der andere Partner muss vor Gericht nur der Scheidung zustimmen – ohne eigenen Anwalt.

Vorteil:

  • Kosten werden halbiert
  • Schnellerer Prozess
  • Weniger Konfrontation

Tipp: Oft teilen sich beide Partner die Anwaltskosten hälftig – das ist fair und spart beiden Geld.

Schritt 3: Scheidungsantrag einreichen

Der Anwalt reicht nach Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

Inhalt des Antrags:

  • Personalien beider Partner
  • Hochzeitsdatum und Heiratsurkunde
  • Trennungsdatum
  • Angaben zu Kindern (falls vorhanden)
  • Antrag auf Versorgungsausgleich (oder Verzicht)

Schritt 4: Versorgungsausgleich (2–4 Monate)

Das Gericht führt automatisch den Versorgungsausgleich durch – die Teilung der Rentenansprüche. Dafür holt es Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein.

Beschleunigung möglich:

  • Wenn Sie notariell auf den Versorgungsausgleich verzichten, entfällt diese Phase
  • Ersparnis: 2–4 Monate

Schritt 5: Scheidungstermin

Das Gericht lädt beide Partner zum Scheidungstermin ein. Dieser dauert meist nur 15–30 Minuten.

Ablauf:

  1. Richter fragt beide Partner einzeln: „Sehen Sie die Ehe als gescheitert an?“
  2. Richter erklärt den Versorgungsausgleich
  3. Scheidungsbeschluss wird verkündet

Wichtig: Beide müssen persönlich erscheinen (§ 128 FamFG). Nur in Ausnahmefällen (Krankheit, Auslandsaufenthalt) ist eine Videoanhörung möglich.

Schritt 6: Rechtskraft (1 Monat)

Nach dem Scheidungstermin ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig. Es beginnt eine 1-monatige Rechtsmittelfrist.

Erst danach:

  • Dürfen Sie wieder heiraten
  • Endet der Trennungsunterhalt
  • Können Sie Ihren Namen ändern

Tipp: Lassen Sie sich vom Gericht den Scheidungsbeschluß mit Rechtskraftvermerk zusenden – das brauchen Sie fürs Standesamt.


Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab. Dieser berechnet sich nach dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner (§ 43 FamGKG).

Beispiel:

  • Partner A: 2.500 € netto/Monat
  • Partner B: 1.800 € netto/Monat
  • Verfahrenswert: (2.500 + 1.800) × 3 = 12.900 €

Kosten bei einvernehmlicher Scheidung (ein Anwalt):

  • Gerichtskosten: ca. 380 €
  • Anwaltskosten: ca. 1.300 € (1,3-Gebühr nach RVG)
  • Gesamt: ca. 1.680 €

Zum Vergleich – streitige Scheidung (beide mit Anwalt):

  • Gerichtskosten: ca. 380 €
  • Anwaltskosten Partner A: ca. 1.300 €
  • Anwaltskosten Partner B: ca. 1.300 €
  • Gesamt: ca. 2.980 €

Ersparnis bei einvernehmlicher Scheidung: ca. 1.300 € (43%)



Scheidungsfolgenvereinbarung: Alles regeln, bevor es losgeht

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie alle wichtigen Punkte vorab klären – und den Scheidungsprozess noch weiter beschleunigen.

Was kann in die Vereinbarung?

  • Verzicht auf Versorgungsausgleich
  • Regelung des Zugewinnausgleichs
  • Unterhaltsverzicht (unter engen Voraussetzungen)
  • Aufteilung von Immobilien
  • Hausratsteilung
  • Sorgerecht und Umgangsregelungen

Form: Notarielle Beurkundung

Die Vereinbarung muss notariell beurkundet werden (§ 127a BGB). Eine mündliche Absprache oder ein privatschriftlicher Vertrag reicht nicht.

Vorteile:

  • Rechtssicherheit (Vertrag ist bindend)
  • Beschleunigung (Gericht muss weniger prüfen)
  • Kontrolle (Sie bestimmen die Regeln, nicht das Gericht)

Kosten: Notargebühren ca. 0,5–1% des Vermögens (Mindestgebühr ca. 200 €).


Rechtsanwalt Johannes Werisch

Kostenlose & persönliche Beratung sichern

Wir klären Ihre Fragen zur Scheidung – kostenlos, unverbindlich und vertraulich. Ihr Ansprechpartner: RA Johannes Werisch, spezialisiert auf einvernehmliche Scheidungen.

Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung

Können wir uns einen Anwalt teilen?

Nein – rechtlich nicht möglich. Ein Anwalt darf nur eine Partei vertreten. Bei einvernehmlicher Scheidung beauftragt einer von Ihnen den Anwalt, der andere stimmt nur zu. Aber: Sie können sich die Kosten hälftig teilen.

Was ist, wenn wir uns während des Verfahrens doch streiten?

Das Verfahren wird streitig. Der Partner ohne Anwalt muss dann einen eigenen Anwalt beauftragen. Das Verfahren dauert länger und wird teurer – aber die Scheidung geht trotzdem durch.

Müssen wir uns über alles einig sein?

Nein. Sie müssen sich nur über die Scheidung selbst einig sein. Offene Punkte (z.B. Zugewinnausgleich) können auch nach der Scheidung geklärt werden – das nennt man Folgesachen.

Kann ich auch ohne Anwalt vor Gericht erscheinen?

Ja – der Partner ohne Anwalt kann und muss sogar persönlich erscheinen. Sie brauchen keinen eigenen Anwalt, wenn Sie nur der Scheidung zustimmen. Nur wer den Antrag stellt, braucht zwingend einen Anwalt.

Was passiert, wenn einer von uns im Ausland lebt?

Auch möglich. Bei einvernehmlicher Scheidung kann der Partner z.B. per Videokonferenz angehört werden (bei manchen Gerichten).


Typische Fallstricke bei einvernehmlicher Scheidung

Fallstrick 1: Kein schriftlicher Nachweis der Trennung

Problem: Wenn Sie später über das Trennungsdatum streiten, verzögert sich die Scheidung.

Lösung: Dokumentieren Sie die Trennung schriftlich (Brief/E-Mail an Partner).

Fallstrick 2: Versorgungsausgleich wird unterschätzt

Problem: Der Versorgungsausgleich dauert 2–4 Monate und verlängert das Verfahren.

Lösung: Prüfen Sie, ob ein notarieller Verzicht sinnvoll ist (bei ähnlich hohen Rentenansprüchen).

Fallstrick 3: Offene Fragen werden nicht geklärt

Problem: Wenn Sie sich über Unterhalt, Zugewinn etc. nicht einigen, wird das Verfahren streitig.

Lösung: Klären Sie die wichtigsten Punkte vor dem Scheidungsantrag – am besten mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Fallstrick 4: Einer von Ihnen ändert seine Meinung

Problem: Wenn ein Partner plötzlich nicht mehr einverstanden ist, wird die Scheidung streitig.

Lösung: Kommunizieren Sie offen und rechtzeitig. Wenn absehbar ist, dass Sie sich streiten, sparen Sie sich den Umweg über die einvernehmliche Scheidung.



Checkliste: So bereiten Sie die einvernehmliche Scheidung vor

✅ Trennungszeitpunkt schriftlich dokumentieren
✅ Wichtigste Punkte klären (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht)
✅ Prüfen: Lohnt sich ein Verzicht auf Versorgungsausgleich?
✅ Falls sinnvoll: Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar beurkunden
✅ Nach 10 Monaten Trennung: Anwalt beauftragen
✅ Kosten hälftig teilen (faire Lösung für beide)


Fazit: Einvernehmliche Scheidung ist der klügere Weg

Wenn Sie es schaffen, sich mit Ihrem Partner zu einigen, sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Die einvernehmliche Scheidung ist in fast allen Fällen die bessere Wahl – besonders wenn Kinder beteiligt sind. Die wichtigsten Punkte:

  • Nur ein Anwalt nötig – spart ca. 1.300 € (43% Ersparnis)
  • Schneller Prozess – 3–6 Monate statt 6–18 Monate
  • Weniger Stress – kooperativ statt konfrontativ
  • Kontrolle behalten – Sie bestimmen die Regelungen
  • Elternbeziehung bleibt intakt – wichtig für die Kinder

Sie möchten eine einvernehmliche Scheidung vorbereiten oder prüfen lassen, ob das in Ihrem Fall möglich ist? Wir beraten Sie gerne.


Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders – lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.


Meta-Daten für SEO:

  • Title: Einvernehmliche Scheidung: Schneller, günstiger & stressfreier [2025]
  • Meta Description: Wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung? Ablauf, Kosten, Voraussetzungen – alle Vorteile verständlich erklärt. Nur ein Anwalt nötig!
  • Keywords: einvernehmliche scheidung, scheidung ohne streit, einvernehmliche scheidung ablauf, scheidung kosten sparen, ein anwalt scheidung
  • Wortanzahl: ~2.100 Wörter
  • Lesedauer: ~10 Minuten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert